Die Festnahme seiner engen Kollegen "im Januar" für Delikte, die einen Konnex auch zu ihm aufwiesen, habe ihn nicht beeindruckt. Das in Auftrag gegebene (Kurz-)Gutachten sei notwendig, um die Wiederholungs- und Ausführungsgefahr einordnen zu können. Zudem wäre es nicht zweckdienlich gewesen, dieses Gutachten vor Vorliegen der relevanten Einvernahmen in Auftrag zu geben.