um einen geplanten Starkstromanschlag, eine geplante Bombendrohung und einen detailliert geplanten Raubüberfall auf einen Kiosk in Möhlin. Auch wenn diese Pläne nicht umgesetzt worden seien, handle es sich um gravierende Delikte. Der Beschwerdeführer scheine zwar oft nicht beteiligt gewesen zu sein. Trotz anständiger Ausbildung, guter Perspektive, jugendlichen Alters und familiären Umfelds überschreite auch bei ihm das Ausmass der von einem dringenden Tatverdacht getragenen Delikte "jegliche Grenzen". Die Festnahme seiner engen Kollegen "im Januar" für Delikte, die einen Konnex auch zu ihm aufwiesen, habe ihn nicht beeindruckt.