Dass die Auswertung der Daten von G._____ noch nicht habe abgeschlossen werden können und dass "ein paar Server" verschwunden sein sollen, vermöge keine Kollusionsgefahr zu begründen. Wenn diese bis jetzt trotz grossen Ermittlungsaufwandes nicht gefunden worden seien, würden sie auch in absehbarer Zeit nicht gefunden. Nach der Logik der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg liesse sich Beugehaft begründen, wenn Beschuldigte nicht kooperierten. Er sei zudem "an der Geschichte mit den Servern" überhaupt nicht beteiligt und könne schon deshalb keine Angaben zu deren Verbleib machen, geschweige denn von aussen darauf zugreifen. Im Gegensatz zu G.___