Hinzu komme, dass der Beschwerdeführer und die Mitbeschuldigten weitere Server gehabt und betrieben hätten, die weggeschafft worden seien. Diese Server seien für sie von grossem Interesse. Der Beschwerdeführer sei hierzu am 29. Juli 2024 befragt worden, habe jedoch angegeben, keine Angaben machen zu können. Es seien Ermittlungen im Gang, um den -9- Aufenthaltsort der Server festzustellen. In Freiheit könnte der Beschwerdeführer versuchen, diese Ermittlungen zu torpedieren.