17) zumindest teilweise wohl zu Recht vor, dass ihm (oder den Mitbeschuldigten) gerade einige gewichtige "Delikte" offenbar (zumindest von der Kantonspolizei Aargau) gar nicht mehr zum Vorwurf gemacht würden. Es betrifft dies namentlich folgende Vorwürfe: - 7.25 Planung von Anschlag auf Starkstromleitung vom 22.12.2023 in Rheinfelden (vgl. hierzu Einvernahme G._____ vom 29. Juli 2024 [Beilage 14 zum Haftverlängerungsgesuch], Frage 8) - 7.44 Entwurfschreiben mit Bombendrohung an Kantonspolizei BS vom 26.10.2023 (vgl. hierzu Einvernahme G._____ vom 29. Juli 2024, Frage 29)