ausgeführt wurden. Nachdem diese Vorwürfe offenbar seit dem 25. Juni 2024 im Raum stehen, wären hierzu an sich nähere Ausführungen im Haftverlängerungsgesuch zu erwarten gewesen. Zudem scheint die sich aus dem Erhebungsbericht der Kantonspolizei Aargau vom 25. Juni 2024 ergebende Liste an weiteren Delikten nicht aktuell zu sein, ohne dass dies von der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg kommentiert worden wäre. So brachte der Beschwerdeführer mit Beschwerde (Rz. 17) zumindest teilweise wohl zu Recht vor, dass ihm (oder den Mitbeschuldigten) gerade einige gewichtige "Delikte" offenbar (zumindest von der Kantonspolizei Aargau) gar nicht mehr zum Vorwurf gemacht würden.