In ihrem Haftverlängerungsgesuch vom 30. Juli 2024 verwies die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg auf den Haftantrag vom 7. Mai 2024 und erwähnte (mit Verweis auf die Akten) "weitere Delikte", bezüglich welcher ein dringender Tatverdacht zu bejahen sei. 1.2. Der Beschwerdeführer wurde am 6. Mai 2024 festgenommen und auf Antrag der Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg vom 7. Mai 2024 mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau vom 9. Mai 2024 einstweilen bis zum 6. August 2024 in Untersuchungshaft versetzt. -3-