Dabei habe sich gemäss Angaben des Beschwerdeführers in der Strafanzeige im Tesla eine Vodka-Flasche befunden, von der er vor der Polizeikontrolle drei Gläser à 0.4 Liter mit jeweils 0.2 Liter Vodka konsumiert habe, was sich auch mit den Feststellungen im Rapport der Regionalpolizei Zofingen vom 3. Oktober 2022 decke. Diese Umstände seien für die Annahme eines Anfangsverdachts bezüglich Fahrens in fahrunfähigem Zustand nachvollziehbar und würden seitens Beschwerdeführer nicht bestritten. Dass sich nach Abschluss des Verfahrens der Anfangsverdacht nicht habe erhärten lassen und das Verfahren nicht an die Hand genommen worden sei, sei irrelevant. Gemäss Art.