2. 2.1. Die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm führte in ihrer Nichtanhandnahmeverfügung vom 27. Juni 2024 insbesondere aus, der Beschwerdeführer sei von der Regionalpolizei Zofingen in seinem Tesla kontrolliert worden, in welchem er gegen 04:00 Uhr morgens offenbar laute Musik gehört habe. Dabei habe sich gemäss Angaben des Beschwerdeführers in der Strafanzeige im Tesla eine Vodka-Flasche befunden, von der er vor der Polizeikontrolle drei Gläser à 0.4 Liter mit jeweils 0.2 Liter Vodka konsumiert habe, was sich auch mit den Feststellungen im Rapport der Regionalpolizei Zofingen vom 3. Oktober 2022 decke.