Plus versandte Sendung wurde dem Beschwerdeführer am 31. Juli 2024 zugestellt. Die zehntägige Frist zur Anfechtung der Verfügung begann damit am 1. August 2024 zu laufen (Art. 90 Abs. 1 StPO) und ist folglich mit der am 9. August 2024 bei der Schweizerischen Post aufgegebenen Beschwerde eingehalten.