2.2. Die am 4. Juli 2024 versandte Verfügung wurde gemäss der Schweizerischen Post vom Beschwerdeführer nicht abgeholt und am 13. Juli 2024 an die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm zurückgesandt. 2.3. Am 30. Juli 2024 versandte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die Verfügung vom 27. Juni 2024 erneut an den Beschwerdeführer. Dieses mit A-Post Plus versandte Schreiben wurde dem Beschwerdeführer am 31. Juli 2024 zugestellt.