Solche Daten wären wohl in erster Linie bei den französischen Mobilnetzbetreibern zu erheben. Erfahrungsgemäss werden aber die SIM- Karten von professionellen Fahrzeugdieben – wovon auch im vorliegenden Fall auszugehen ist – sehr rasch aus den gestohlenen Fahrzeugen entfernt. 3.2.4. In Anbetracht aller Umstände erscheint eine Strafverfolgung der Beschuldigten in der Schweiz somit als wenig erfolgversprechend. Weitere Ermittlungsansätze als die bereits unternommenen bestehen derzeit nicht. Es -7- rechtfertigt sich daher, die Antwort der französischen Behörden auf das Gesuch um stellvertretende Strafverfolgung abzuwarten.