Gemäss Interpol-Verbreitung vom 12. September 2022 (S. 4) handelt es sich bei den beiden im fraglichen Fahrzeug eingebauten SIM-Karten um solche von Providern im Fürstentum Liechtenstein und in den Niederlanden. Nachdem davon auszugehen ist, dass sich das Fahrzeug nicht mehr in der Schweiz befindet, müssten ausländische Mobilnetzbetreiber – wie erwähnt – auf dem Rechtshilfeweg angefragt werden, ob eine der entsprechenden SIM-Karten im jeweiligen Netz eingebucht ist. Solche Daten wären wohl in erster Linie bei den französischen Mobilnetzbetreibern zu erheben.