Das Fahrzeug wurde überdies zur Sachfahndung im SIS ausgeschrieben. Im Erhebungsbericht der Kantonspolizei vom 9. September 2023 wurde festgehalten, dass Interpol Paris eine Anfrage der zuständigen Staatsanwaltschaft auf justiziellem Weg verlangte, während von Interpol Wiesbaden, Brüssel und Den Haag sowie von Europol eine Negativantwort gekommen sei bzw. diese Behörden über keine relevanten Informationen zu den Beschuldigten verfügten. Sofern die technischen Ortungsmöglichkeiten durch die Täterschaft nicht zerstört worden seien, bestünde allenfalls die Möglichkeit, das Fahrzeug über das Mobilfunknetz zu orten. Dies müsse wohl über ein internationales Rechtshilfegesuch erfolgen.