Mit Schreiben vom 5. Oktober 2023 an das Bundesamt für Justiz (BJ) liess die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die zuständigen französischen Behörden um stellvertretende Strafverfolgung ersuchen. Das BJ übermittelte dieses Gesuch mitsamt den Untersuchungsakten am 10. November 2023 an das französische Justizministerium. Eine Antwort steht bis heute aus. Nach (von der Beschwerdeführerin nicht bestrittenen) Angaben des BJ dauern Rechtshilfeersuchen mit Frankreich bis zu 20 Monate. -6-