nicht an die Schweiz ausgeliefert werden. Sie seien somit nicht greifbar, weshalb das Verfahren in der Schweiz nicht weitergeführt werden könne. Die französischen Behörden seien um stellvertretende Strafverfolgung ersucht worden; eine Übernahme sei noch ausstehend. Gemäss Länderindex des Bundesamts für Justiz dauerten Rechtshilfeersuchen mit Frankreich bis zu 20 Monate. Da in der Schweiz kein Ermittlungsansatz mehr bestehe, sei das Verfahren zu sistieren.