Den Akten sei zu entnehmen, dass die kantonale Staatsanwaltschaft das Verfahren stets vorangetrieben habe. Es sei gerichtsnotorisch, dass Beweismittel nicht am Laufband generiert werden könnten und dass gewisse Prozeduren (wie z.B. die Auswertung des Mobiltelefons) Zeit beanspruchten. Die kantonale Staatsanwaltschaft müsse ein ganzes Netzwerk mit mehreren Kryptobörsen, Tradingplattformen, Konten, Aliassen, Nutzern, Mittätern und Gehilfen untersuchen. Allein die Dauer von knapp 6 Monaten Untersuchungshaft lasse nicht auf eine Missachtung des Beschleunigungsgebots schliessen.