4.2. In der Sache führte das Zwangsmassnahmengericht des Kantons Aargau in Bezug auf eine allfällige Verletzung des Beschleunigungsgebots in E. 6.5.3 aus, dass es um sehr komplexe Sachverhalte im Bereich von organisierter Kriminalität und Kryptowährungen mit Auslandsbezug gehe. Das Strafverfahren umfasse mutmasslich mehrere Mitbeschuldigte und derzeit seien über 50 Geschädigte involviert. Zudem müssten Informationen auf dem Rechtshilfeweg eingeholt werden. Den Akten sei zu entnehmen, dass die kantonale Staatsanwaltschaft das Verfahren stets vorangetrieben habe.