- Die kantonale Staatsanwaltschaft beschrieb in ihrer Hafteingabe vom 22. Dezember 2023 detailliert die ihres Erachtens betrügerische Vorgehensweise der Täterschaft (Rz. 6 ff.). Dabei legte sie summarisch betrachtet ohne Weiteres überzeugend dar, wie die Geschädigten ihrer Auffassung nach durch arglistige Täuschung dazu bewegt wurden, eigenes Vermögen vermeintlich zu Investitionszwecken auf mutmasslich betrügerische Onlinetradingplattformen zu transferieren, von wo es ihnen entwendet wurde.