Dass insgesamt 23 Geräte identifiziert worden seien, mit welchen auf sein Kryptokonto bei Binance zugegriffen worden sei (Beschwerde, Rz. 12), ändert an dieser Einschätzung summarisch betrachtet nichts. Weil sich unter diesen 23 Geräten (wenn es denn tatsächlich 23 Geräte waren; vgl. hierzu die Ausführungen der kantonalen Staatsanwaltschaft mit Beschwerdeantwort, Rz. 13) jedenfalls auch Geräte des Beschwerdeführers befanden (vgl. Einvernahme des Beschwerdeführers vom 8. Juli 2023 [act.