2.3.5.4. Der Beschwerdeführer beanstandete mit Beschwerde (Rz. 14) insbesondere auch die Sachverhaltsannahme gemäss lit. a. Die kantonale Staatsanwaltschaft verwies diesbezüglich in Fn. 47 auf das Protokoll der Einvernahme des Beschwerdeführers vom 25. September 2023 (act. 6.3. 011 f.). - 11 - Gemäss diesem Protokoll wurde dem Beschwerdeführer folgende Frage gestellt: