Auch der Umstand, dass am 13. Februar 2023 offenbar innerhalb von 40 Minuten vier Personen, welche bei "Hostinger" die Domains der G._____.ltd., B.online, AG.com und AH.com registriert haben, über die besagte IP-Adresse 185.132.176.124 auf die verschiedenen Webseiten zugegriffen haben (vgl. hierzu die in den genannten Beilagen gelb markierten Einträge sowie Einvernahme des Beschwerdeführers vom 19. Dezember 2023, Frage 34), legt angesichts der Vielzahl der insgesamt protokollierten Zugriffe nicht ohne Weiteres nahe, dass alle Zugriffe durch ein und dieselbe Person erfolgten. Insofern ist zumindest einstweilen nicht auf die Sachverhaltsannahme gemäss lit. d abzustellen.