2.3.5.3. Zur Sachverhaltsannahme gemäss lit. d verwies die kantonale Staatsanwaltschaft in Fn. 51 auf die Einvernahme des Beschwerdeführers vom 19. Dezember 2023, Fragen 27 – 40, und die Beilagen 4 – 6 (act. 6.6. 006 – 008 und 020 – 035). In diesen Beilagen wurden vom Registrar "Hostinger" IP-Protokolle für Control Panels verschiedener registrierter Webseiten zur Verfügung gestellt. Es ging einerseits um die mutmasslich dem Beschwerdeführer zuzuordnende "G._____.ltd" und andererseits um die mutmasslich betrügerischen Onlinetradingplattformen "AH.com", "AG.com" und "B.online".