Die nahezu Nullsalden der einzelnen ungenannten Dienste sowie die rasche Entgegennahme und Weiterleitung von Geldern untermauern diese Schlussfolgerung zusätzlich. Es ist jedoch nicht möglich, die spezifischen 0,96 BTC des Klägers über die Blockchain zurückzuverfolgen, ohne auf alle in diesem Bericht angesprochenen Probleme einzugehen."