_ in Auftrag gegebenen Bericht der E._____ in verschiedener Hinsicht und hielt fest, dass eine "direkte Verfolgung von Kryptowährungen über eine Börse" hinweg nicht möglich sei (S. 20 des Berichts in der deutschen Übersetzung), was die kantonale Staatsanwaltschaft aber gar nicht bestritt (vgl. hierzu ihre Hafteingabe vom 22. Dezember 2023, Rz. 46). An gleicher Stelle hielt der Bericht sozusagen als Résumé aber auch Folgendes fest: