Die Strafverfolgungsbehörden des Kantons Genf vermuteten aufgrund ähnlicher Abklärungen, dass von D._____ betrügerisch erhältlich gemachte Vermögenswerte über verschiedene Konten letztlich auf das oben erwähnte Kryptokonto bei Binance gelangt seien (Polizeibericht vom 22. September 2022, act. 7.2.1.13 001 ff.). In der Folge identifizierte auch sie den Beschwerdeführer als Berechtigten dieses Kontos (Polizeibericht vom 27. Februar 2023, act. 7.2.1.14 001 ff.). -7-