In einem anderen Fall kam die kantonale Staatsanwaltschaft auf ähnliche Weise zum Schluss, dass von C._____ betrügerisch erhältlich gemachte Vermögenswerte auf das dem Beschwerdeführer zuzuordnende Konto AI der Kryptowährungsbörse Binance gelangt seien (vgl. hierzu die Ausführungen des Zwangsmassnahmengerichts des Kantons Aargau in seiner E. 6.2.5 [letzter Absatz], das an Binance gerichtete Auskunftsbegehren der kantonalen Staatsanwaltschaft vom 23. Januar 2023 [act. 7.2.4a] sowie die dadurch erhältlich gemachten Informationen [act. 7.2.4b]).