2.3.2. Die kantonale Staatsanwaltschaft wirft dem Beschwerdeführer vor, mehrere Geschädigte auf betrügerische Weise dazu bewegt zu haben, Kryptowährungen zu erwerben und als vermeintlich lukrative Anlage auf betrügerische Onlinetradingplattformen (wie "B" und "AG") zu überweisen. Von dort seien diese Vermögenswerte auf Kryptokonten des Beschwerdeführers bei verschiedenen Kryptowährungsbörsen (u.a. Binance und Kraken) überführt worden. Mit Hafteingabe vom 22. Dezember 2023 konkretisierte sie diesen Vorwurf wie folgt: