In einem umfangreichen Straffall dürfte es kaum möglich sein, innert einer kurzen nicht verlängerbaren Frist Mitwirkungs- und Verteidigungsrechte sinnvoll wahrzunehmen. Wenn dem Rechtsvertreter bis zu diesem Zeitpunkt kein umfassendes Akteneinsichtsrecht gewährt worden sei und die Aktenlage bei der Akteneinsicht lediglich provisorisch gewesen sei, dann müsse die Staatsanwaltschaft diesen Umständen bei -5-