" 1. Es sei die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 26. Juli 2024 aufzuheben. 2. Es sei die Beschwerdegegnerin anzuweisen, dem Unterzeichneten eine angemessene Frist zur Einreichung etwaiger Beweisergänzungsanträge zu gewähren. 3. Unter o/e Kostenfolge." 3.2. Am 22. August 2024 leisteten A._____ und B._____ die mit Verfügung vom 14. August 2024 von der Verfahrensleiterin der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau für allfällige Kosten eingeforderte Kostensicherheit von je Fr. 500.00.