A._____ und B._____ wurden aufgefordert, allfällige Beweisanträge und Stellungnahmen zur Kostenverlegung bzw. Entschädigungs- oder Genugtuungsbegehren bis zum 2. August 2024 einzureichen. Darüber hinaus wurden sie auch auf die Möglichkeit der Akteneinsicht hingewiesen. 2.2. Mit Schreiben vom 25. Juli 2024 stellte der Rechtsvertreter von A._____ und B._____ ein Fristerstreckungsgesuch und beantragte die Zustellung der Akten in digitaler Form.