2. 2.1. Mit Parteimitteilung vom 16. Juli 2024 stellte die Staatsanwaltschaft Baden A._____ und B._____ in Aussicht, dass hinsichtlich des zu ihrem Nachteil erfolgten Betrugs die Einstellung des Verfahrens erfolgen werde. Bei den übrigen Vorwürfen würde Anklage gegen die Beschuldigten wegen gewerbsmässigen Betrugs und qualifizierter Geldwäscherei erhoben. A._____ und B.__