wollen, worauf sie zu einer Nachbarin geflüchtet sei. In der Folge wurde gegen den Beschwerdeführer eine fürsorgerische Unterbringung ausgesprochen und wurde er in der H._____ untergebracht (HA.2024.366, act. 59). Dort erklärte er gegenüber den Ärzten, geschossen zu haben, weil er mit den aufkommenden Emotionen wegen des Streits mit seiner Freundin nicht habe umgehen können. Der Beschwerdeführer entwich bereits nach einem Tag aus der Psychiatrie (HA.2024.366, act. 61, 63). Dass er aus der fürsorgerischen Unterbringung nach nur einem Tag entwichen ist, stellt einen konkreten Hinweis dafür dar, dass er sich auch dem Strafverfahren durch Flucht entziehen könnte.