5.2.2.3. Auch die besonderen persönlichen Merkmale des Beschwerdeführers lassen auf eine Fluchtneigung schliessen. So scheint er sehr impulsiv und unüberlegt zu handeln. Nachdem ihm seine Freundin am 19. Februar 2024 per Telefon offenbar verkündet hat, ihn betrogen zu haben, feuerte er in seinem Schlafzimmer auf dem Bettrand sitzend mit einer widerrechtlich angeeigneten Waffe einen Schuss ab. Beim Aufrichten soll sich ein zweiter Schuss gelöst haben. Seine Mutter alarmierte in der Folge den Notruf und sagte aus, der Beschwerdeführer befinde sich in einen psychischen Ausnahmezustand. Er habe ihr gegenüber angedroht, sich erschiessen zu - 12 -