5.1.3. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hält in ihrer Stellungnahme zur Fluchtgefahr fest, der Beschwerdeführer habe knapp zwei Jahre (September 2019 bis Juli 2021) in den Niederlanden gelebt. Laut eigenen Angaben anlässlich der Hafteinvernahme habe er dort die Schule besucht und die Oberstufe abgeschlossen. Er sei somit bestens mit dem Land und der Kultur vertraut. Zudem habe er in beiden Ländern nahe Verwandte, bei denen er Unterschlupf finden könnte. Der Beschwerdeführer spreche sowohl Holländisch als auch Portugiesisch.