3. 3.1. In formeller Hinsicht rügt der Beschwerdeführer eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör sowie des Untersuchungsgrundsatzes. Mit Schreiben vom 2. August 2024 habe er die Vorinstanz ersucht, eine Verhandlung anzusetzen, anlässlich derer er selbst sowie seine Mutter als -5-