" 1. Gestützt auf Art. 227 Abs. 6 StPO sei durch das Zwangsmassnahmengericht eine Verhandlung in Bezug auf den Antrag der Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach vom 29. Juli 2024 anzusetzen. 2. Anlässlich der Verhandlung vor dem Zwangsmassnahmengericht sei der Beschuldigte sowie die Zeugin B._____, zu möglichen Haftgründen, bzw. deren Entkräftung zu befragen.