Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers ergibt sich dies aus dem Protokoll der Stockwerkeigentümerversammlung ohne weiteres (Protokoll der Eigentümerversammlung vom 22. März 2022, S. 4). Dass der Beschwerdeführer lediglich angehalten werden sollte, die Zypressen selbst zu entfernen, wie dieser ausführt, lässt sich dem Protokoll nicht entnehmen. Vielmehr wurden für die genannten Gartenarbeiten drei Offerten eingeholt und der Zuschlag wurde der F._____ GmbH erteilt. Die Offerte enthielt auch die Kosten für das Entfernen der Zypressen. Zusätzlich wurde beschlossen, die Kosten für die Entfernung der Zypressen dem Beschwerdeführer zu überbinden.