Die anlässlich der Stockwerkeigentümerversammlung vom 22. März 2022 getroffene Feststellung, dass die Zypressen gegen das Reglement verstossen, ist damit zutreffend, auch wenn diese Feststellung vorliegend nicht ausschlaggebend ist. Entscheidend ist, dass anlässlich der ordentlichen Eigentümerversammlung vom 22. März 2022 beschlossen wurde, die gegen das Reglement verstossenden Zypressen im Zuge des geplanten Korrekturschnitts der Laubhecken auf Kosten des Beschwerdeführers entfernen zu lassen. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers ergibt sich dies aus dem Protokoll der Stockwerkeigentümerversammlung ohne weiteres (Protokoll der Eigentümerversammlung vom 22. März 2022, S. 4).