An der ordentlichen Eigentümerversammlung vom 22. März 2022, an welcher der Beschwerdeführer nicht teilnahm (Protokoll der Einvernahme vom 13. März 2023, Frage 16), wurde ein Korrekturschnitt der Laubhecke beschlossen. Zusätzlich wurde im Protokoll festgehalten, dass die Entfernung der Zypressen der Verursacher übernehmen soll, da die Zypressen nach Ansicht der für die Liegenschaftsverwaltung zuständigen E._____ AG gegen das Reglement der Stockwerkeigentümerschaft bzw. die allgemeinen Regeln des Stockwerkeigentums verstossen hätten (Protokoll der Eigentümerversammlung vom 22. März 2022, S. 4).