4.2.2. Der Beschwerdeführer brachte mit Beschwerde vor, die Zypressen hätten nicht nur einen konkreten Verkehrswert, sondern auch einen grossen praktischen Nutzen gehabt. Ausserdem habe seinerseits ein hoher Affektionswert bestanden (Beschwerde, Rz. 2.2). Das Reglement der Stockwerkeigentümerschaft sehe keine Einschränkung hinsichtlich der zusätzlich zu der bestehenden Laubhecke vorgenommenen Bepflanzung der Terrasse vor (Beschwerde, Rz.