4.2. 4.2.1. Die Staatsanwaltschaft Baden stellte das Verfahren bezüglich der behaupteten Sachbeschädigung mit der Begründung ein, der Beschwerdeführer habe kein rechtlich geschütztes Interesse am Erhalt der Zypressen. Zum einen sei die Pflanzung der Zypressen im Rahmen seines Nutzungsrechts als Stockwerkeigentümer nicht vorgesehen gewesen. Zum anderen hätten die Zypressen an Triebsterben gelitten, weshalb auch aus diesem Grund kein schützenswertes Interesse am Erhalt bestehe (angefochtene Verfügung, E. 2). -6-