1.2. Die Staatsanwaltschaft Baden verurteilte den Beschuldigten mit Strafbefehl vom 29. Februar 2024 wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à Fr. 210.00, bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie einer Busse von Fr. 1'000.00, Ersatzfreiheitsstrafe 5 Tage. Der Beschuldigte erhob gegen diesen Strafbefehl am 11. März 2024 Einsprache. 2. Die Staatsanwaltschaft Baden verfügte am 26. Juli 2024 die Einstellung des Verfahrens. Diese Einstellungsverfügung wurde von der Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau am 30. Juli 2024 genehmigt.