Zwar handelt es sich auf den ersten Blick um eine umfangreiche Aktensammlung. Diese betrifft aber mehrere mutmasslich Geschädigte und Straftaten, welche mit der vorliegenden in keinem Zusammenhang stehen, was den Aufwand für das Aktenstudium erheblich reduziert. Zum andern gebührt dem Beschleunigungsgebot in Haftfällen klarerweise Vorrang, weshalb in derartigen Fällen zurückhaltend auf Ferienabwesenheiten von Rechtsvertretern Rücksicht zu nehmen ist. Der in den Sommerferien weilende Rechtsvertreter hatte denn auch eine Stellvertreterin organisiert. Weshalb sich diese nicht mit den Gesuchstellern hätte besprechen und zeitgerecht Anträge stellen können, ist nicht einsichtig.