4988.1 f.). Mit Schreiben vom 25. Juli 2024 stellte der Rechtsvertreter der Gesuchsteller ein Fristerstreckungsgesuch und beantragte die Zustellung der Akten in digitaler Form (act. 4988.3 f.). Am 26. Juli 2024 fand ein Telefonat zwischen dem Gesuchsgegner und der Stellvertreterin des Rechtsvertreters statt, wobei diese die Ferienabwesenheit des Rechtsvertreters bekannt gab. Der Gesuchsgegner teilte ihr erneut mit, dass eine Einstellungsverfügung ergehen -6-