gegen die drei Beschuldigten wegen gewerbsmässigen Betrugs und qualifizierter Geldwäscherei. Am 16. Juli 2024 seien Parteimitteilungen für alle Straftaten erfolgt, bei denen der rechtsgenügliche Nachweis gegen die genannten Beschuldigten nicht habe erbracht werden können. Den Gesuchstellern sei der Erlass einer Einstellungsverfügung hinsichtlich Taten zu ihrem Nachteil in Aussicht gestellt worden. Nach Eingang des Gesuchs um Fristerstreckung vom 26. Juli 2024 habe der Gesuchsgegner die Ferienvertretung des Rechtvertreters telefonisch kontaktiert und dieser mitgeteilt, dass eine Einstellungsverfügung erlassen werde.