Darin liege eine klare Verletzung des rechtlichen Gehörs vor. Hänge ein Staatsanwalt einem Rechtsvertreter, der anständig und sachbezogen Fragen stelle, einfach das Telefon auf, so zeige er, dass er offensichtlich nicht gewillt sei, das Verfahren mit der notwendigen Verfahrensfairness und Ergebnisoffenheit zu führen. Es entstehe der Anschein einer reinen pro forma Information. In einem langandauernden Verfahren sei mitten in den Sommerferien eine Parteimitteilung erfolgt. Die Fristerstreckung wäre zwingend geboten gewesen. Diese zu verweigern, erwecke den Anschein der Befangenheit.