Der Gesuchsgegner habe ausgeführt, er habe nun genug Zeit "vertändelt" und das Telefon aufgehängt. Teile ein Staatsanwalt einem Rechtsvertreter mit, dass er das Verfahren einstellen werde, bevor dieser überhaupt seine Anträge einbringen könne, so werde Art. 318 StPO zur Makulatur. Indirekt räume er damit auch ein, dass er alle Beweisanträge unabhängig von der Begründung ablehnen werde. Darin liege eine klare Verletzung des rechtlichen Gehörs vor.