2.2. Mit Eingabe vom 5. August 2024 leitete der Gesuchsgegner das Ausstandsgesuch der Gesuchsteller an die Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts des Kantons Aargau weiter und beantragte dessen Abweisung, soweit darauf einzutreten sei. 2.3. Am 22. August 2024 hielten die Gesuchsteller am Ausstandsgesuch fest. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: