Es muss beim jetzigen Verfahrensstand mit einer hohen Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass der Beschwerdeführer im Falle seiner Entlassung sowohl seine Abnehmer wie auch seine Lieferanten informieren und warnen und sich mit ihnen absprechen würde. Eine Kontaktaufnahme ist denn auch nicht nur per Mobiltelefon möglich, sondern kann beispielsweise auch persönlich oder auf andere Weise erfolgen. Ebenso ergeben sich weiterhin diverse Fragen über die bzw. Widersprüche bezüglich der Herkunft des im Zimmer des Beschwerdeführers aufgefundenen Geldbetrages (vgl. dazu oben).